Der Bayerische Städtetag ist als kommunaler Spitzenverband eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Er tritt als Anwalt der Städte und Gemeinden gegenüber Parlament und Staatsregierung für die Wahrung der kommunalen Selbstverwaltung ein und vertritt die Belange der Städte gegenüber der Wirtschaft und anderen Interessengruppen.